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Der Gewerbeschein – Das große, unbekannte “Schreckgespenst”!

Einkünfte, die Du mit dem Camgirl Job erzielst, also selbständig erarbeitest, setzen in Deutschland eine Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeschein voraus!

Vorab möchte ich betonen, dass ich zum Thema „Gewerbeschein“ nur für Deutschland sprechen kann. Welche Bestimmungen diesbezüglich in der Schweiz, Österreich, oder einem anderen Land vorherrschen, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Ich biete hier auch keine Rechtsberatung an, zumal mir dies seitens des Gesetzgebers auch nicht gestattet ist und weise daraufhin, dass ich keine Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit der nachfolgenden Angaben gebe. Der nachfolgende Text dient lediglich einer ersten, unverbindlichen Informationen zum Thema “Gewerbeschein”.

Hier nun meine kleine, aber feine Zusammenfassung. Und keine Panik. Es ist wirklich alles halb so wild. Die Gewerbeanmeldung ist ganz easy und selbst der Papierkram hinsichtlich Steuern etc., hält sich bei diesem Job sehr in Grenzen. Also nichts, was man nicht schaffen könnte. Zudem, mit einer Gewerbeanmeldung bist Du immer auf der sicheren Seite und alles läuft legal ab! Denn bei Schwarzarbeit, verstehen die Finanzämter keinen Spaß!

Die Camportale prüfen nicht, ob Du ein Gewerbe angemeldet hast.

Unabhängig davon, ob Du den Job als Camgirl nur nebenher, oder hauptberuflich machen möchtest, ob Du nur auf einem Camportal sendest, oder auf mehreren gleichzeitig, sobald Du in Eigenregie selbständig arbeitest, benötigst Du einen Gewerbeschein. Grundsätzlich heißt es, dass man ab dem 1 Euro, den man selbständig verdient, ein Gewerbe anmelden muss. Aber auch hier scheiden sich die Geister. Ist man dem Camgirljob nur zeitweise nachgegangen und halten sich die Einnahmen in Grenzen, so reicht es angeblich auch aus, wenn man die Einnahmen im Nachhinein in der Einkommenssteuererklärung angibt.

Die Portale prüfen bei Deiner Registrierung nicht, ob Du Dein Gewerbe überhaupt beziehungsweise ordnungsgemäß angemeldet hast. Denn dies liegt ganz allein in Deiner Verantwortung. Rein theoretisch könntest Du also auch ohne Gewerbeanmeldung auf den Camportalen aktiv sein. Hiervon ist jedoch dringend abzuraten, zumal Du Dir nie sicher sein kannst, ob das Finanzamt nicht doch einmal Wind von Deinem nicht angemeldeten (Neben-)Job bekommt. Da reicht es schon aus, dass jemand neidisch auf Dich ist und beim Finanzamt anschwärzt. Schon bist Du der Dumme! Abgesehen von einer Steuernachzahlung, ist in diesen Fällen, aufgrund der Schwarzarbeit, mindestens ein Bußgeld fällig. Steuerhinterziehung ist halt kein Kavaliersdelikt und kann saftige Strafen nach sich ziehen. Lasse es also erst gar nicht soweit kommen!

Wo genau kannst Du Dein Gewerbe anmelden und welche Unterlagen benötigst Du für Deine Gewerbeanmeldung?

Davon ausgehend, dass Du Dein Gewerbe von zu Hause aus betreiben möchtest, ist für die Beantragung und Ausstellung Deines Gewerbescheines, die für Deinen Wohnort zuständige Gewerbebehörde zuständig. Das kann das Ordnungsamt sein, das Bürgeramt, der Bürgerservice, Einwohnermeldeamt oder wie auch immer das entsprechende Amt in Deiner Stadt heißt. Am Besten, Du informierst Dich vorab im Internet, welche Behörde für die Anmeldung Deines Gewerbes und die Ausstellung des Gewerbescheins zuständig ist.

Einen Termin muss man normalerweise nicht machen. Es reicht aus, dort während der offiziellen Öffnungszeiten vorbeizuschauen und vorzusprechen. Nimm auf alle Fälle Deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Das ist normalerweise das einzige amtliche Dokument, das Du bei Dir haben musst. Eine weitergehende Gewerbeerlaubnis benötigst Du bei dieser Form der Heimarbeit nicht.

Rechne darüber hinaus mit einer geringen Anmeldegebühr für Dein neues Camgewerbe. Im Schnitt verlangen die Ämter zwischen 15 bis 35 Euro für die Anmeldung. Wie viel es bei Dir vor Ort kostet, kannst Du ebenfalls vorab im Internet recherchieren, oder telefonisch erfragen. Grundsätzlich ist die Höhe der Gebühr nicht an der Art des Gewerbes gekoppelt. Man zahlt somit immer die gleiche Gebühr, unabhängig davon, welche Art Gewerbe auf dem Gewerbeschein eingetragen werden soll.

Übrigens, viele Behörden bieten im Internet mittlerweile einen Download des Antragsformulars an. So kannst Du Dir dieses bequem zu Hause herunterladen, ausdrucken und in Ruhe ausfüllen. Das spart Dir später Zeit beim Amt. Solltest Du Dir bei dem ein oder anderen Punkt auf dem Antragsformular unsicher sein, was Du eintragen musst, hole Dir Hilfe von Freunden oder Bekannten. Du kannst ungeklärte Punkte aber auch erst einmal offen lassen und diese dann mit einem Sachbearbeiter vor Ort klären. Diese helfen im Normalfall gerne weiter.

Nachdem Du beim Amt alle Angaben gemacht und Dein Antragsformular abgegeben hast, musst Du lediglich noch die entsprechende Anmeldegebühr entrichten. Und dann bist DU auch schon fertig! Dir wird Dein Gewerbeschein ausgehändigt und ab diesem Zeitpunkt hast Du offiziell Dein Gewerbe angemeldet.

Wann genau muss ich mein Gewerbe anmelden und kann ich dies auch rückwirkend tun?

Der richtige Zeitpunkt um Dein Gewerbe anzumelden, ist der Beginn Deiner Tätigkeit als Webcamgirl. Solltest Du es jedoch zeitlich nicht gleich schaffen, zum Amt zu gehen, ist dies kein Weltuntergang. Vielleicht willst Du Dir auch erst einmal ein Bild von Deinem neuen Job machen. Denn nicht jeder hat eine Vorstellung davon, was im Camgirlgewerbe auf einen zukommt und ob es überhaupt das Richtige für einen ist.

Die Sachbearbeiter auf den Ämtern tolerieren eine nachträgliche Gewerbeanmeldung, so lange sich der Zeitfaktor in einem akzeptablen Rahmen bewegt. Eine nachträgliche Gewerbeanmeldung von bis zu drei Monaten bleibt normalerweise ohne Folgen. Aber dann ist es auch allerhöchste Eisenbahn, Dir einen Gewerbeschein zu holen! Bitte beachte, dass es sich bei diesem Zeitrahmen nur um einen Richtwert handelt. Selbstverständlich ist eine zeitige Gewerbeanmeldung immer besser!

Das Anmeldeformular und welche Angaben Du hier machen musst!

Das Formular, welches Du für die Gewerbeanmeldung ausfüllst, ist recht einfach gehalten. Als erstes sind ein paar persönliche Angaben zu Deiner Person zu tätigen. Das sind zum Beispiel Dein Name, Geburtsdatum, Wohnort usw.. Ich gehe einmal davon aus, dass Dir dies nicht schwerfallen wird. Da Du Deiner neuen Beschäftigung sicherlich in den heimischen vier Wänden nachgehen wirst, gibst Du unter dem Punkt “Betriebsstätte” Deine eigene Anschrift ein.

Anschließend wird nach der Art der Tätigkeit gefragt, der Du nachgehen möchtest. Auf dem Formular ist dieser Punkt unter “Angemeldete Tätigkeit” geführt. Dies ist mit der wichtigste Punkt bei Deiner Gewerbeanmeldung.

Kleiner Tipp, solltest Du Hemmungen haben, als angemeldete Tätigkeit „Camgirl“ einzutragen, so kannst Du dies auch umschreiben. Anstelle von “Camgirl” trage “Internetpromotion”, “Model”, oder zum Beispiel “Internetmarketing” ein. Unter Umständen kann es passieren, dass der Sachbearbeiter etwas genauer nachfragt. In diesem Fall kannst Du anführen, dass Du zum Beispiel Texte für Webmaster schreibst, Webseiten pflegst, Bilder für Webseiten bearbeitest oder ähnliches. Im Grunde sind das Tätigkeiten, die auch der Camgirljob mit sich bringt.

Wenn Du einem Hauptjob nachgehst und nur nebenher als Webcamgirl arbeiten möchtest, kreuze bei der Frage, ob die genannte Tätigkeit im Nebenerwerb betrieben werden soll, “Ja” an. Auch als Hausfrau, Rentnerin oder wenn Du momentan Leistungen vom Amt erhältst, kannst Du diesen Job selbstverständlich im Nebengewerbe betreiben.

Die Anmeldung Deines Camgirljobs als Kleinunternehmer.

Da Du zu Beginn nicht abschätzen kannst, wie hoch Dein monatlicher Verdienst ausschauen wird, solltest Du Deine Selbständigkeit erst einmal als Kleinunternehmer anmelden. Erst recht, wenn Du ein Nebengewerbe anmelden möchtest. Für die sogenannten Kleinunternehmer hat der Gesetzgeber besondere Regelungen geschaffen, die Dir einiges an Papierkram und Steuersachen erleichtern. Dies ist mit ein Grund, weshalb in Deutschland die meisten Selbständigen als Kleinunternehmer starten.

In Deutschland wird der Begriff „Kleinunternehmer“ im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer verwendet. Gemäß § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) können Unternehmen als Kleinunternehmer eingestuft werden, wenn sie im Vorjahr einen Umsatz von maximal 22.000 Euro (Stand: 2021) erzielt haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erzielen werden. Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit und müssen daher keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Allerdings können sie auch keine Vorsteuer geltend machen.

Zu Beginn Deiner Camgirltätigkeit, wirst Du diese Einnahmegrenzen sicherlich nicht überschreiten. Es sei denn, Du bist ein Camgirlwunder und der Job liegt Dir unheimlich gut. Auch das ist möglich! ;-)

Ein Vorteil als Kleinunternehmer besteht darin, dass Du selbst entscheiden kannst, ob Du die Umsatzsteuer ausweisen möchtest. Machst Du das nicht, musst Du keine regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen an das Finanzamt weiterleiten. Somit ist wesentlich weniger Papier- und Steuerkram zu erledigen.

Der Nachteil ist, dass Du bei Deinen Ausgaben, die der Job mit sich bringen wird, keine Umsatzsteuer gegenrechnen kannst. Aber gerade zu Beginn ist dieser Nachteil zu vernachlässigen und die Vorteile überwiegen bei weitem..

Einige Zeit, nachdem Du Deinen Gewerbeschein beantragt und erhalten hast, erhältst Du von Deinem Finanzamt einen Fragebogen zugesandt. Auf diesem musst Du angeben, mit welchen Einnahmen Du im ersten Jahr etc. rechnest. Schätze die Einnahmen ungefähr und setze sie so an, dass Du im ersten Jahr unterhalb der Grenze von 22.000 Euro brutto bleibst. Somit steht Deiner Anmeldung als Kleinunternehmer nichts im Wege.

Grundsätzlich ist es wichtig zu beachten, dass die genauen rechtlichen Bestimmungen und Voraussetzungen für Kleinunternehmer je nach Land und Rechtsordnung unterschiedlich sein können. Es ist ratsam, sich bei der Gründung eines Unternehmens als Kleinunternehmer an die örtlichen Gesetze und Vorschriften zu halten und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

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Definition von "Kleinunternehmer" und "Kleingewerbe"

Der Unterschied zwischen einem Kleinunternehmer und einem Kleingewerbe besteht darin, dass es sich um zwei verschiedene rechtliche Konzepte handelt, die jedoch häufig miteinander verwechselt werden.

Ein Kleinunternehmer bezieht sich auf die Umsatzsteuerregelung in Deutschland, wie ich zuvor erklärt habe. Gemäß § 19 UStG können Unternehmen als Kleinunternehmer eingestuft werden, wenn sie die entsprechenden Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Als Kleinunternehmer sind sie von der Umsatzsteuer befreit, dürfen aber auch keine Vorsteuer geltend machen.

Auf der anderen Seite bezieht sich der Begriff „Kleingewerbe“ nicht auf die Umsatzsteuerregelung, sondern auf die Größe des Unternehmens im Allgemeinen. Ein Kleingewerbe ist ein kleines Unternehmen, das in der Regel nur über begrenzte Ressourcen und einen niedrigen Umsatz verfügt. Es kann sich um ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft handeln, die Gewerbetätigkeiten ausübt. Kleingewerbetreibende müssen in der Regel ein Gewerbe anmelden und unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, die für Gewerbetreibende gelten.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Unternehmen sowohl ein Kleingewerbe als auch ein Kleinunternehmer sein kann, wenn es die entsprechenden Kriterien erfüllt. Das bedeutet, dass ein Kleingewerbe auch als Kleinunternehmer im Sinne der Umsatzsteuerregelung eingestuft werden kann, wenn es die Umsatzgrenzen gemäß § 19 UStG nicht überschreitet. Es ist jedoch möglich, dass ein Kleingewerbe nicht als Kleinunternehmer gilt, wenn es die Umsatzgrenzen überschreitet und somit umsatzsteuerpflichtig wird.

Der Steuerberater, professionelle Hilfe vom Fachmann!

Und falls Du keine Lust auf den ganzen Papierkram  hast, suche Dir einen Steuerberater. Diese kosten meist weniger, als man denkt und nehmen Dir den kompletten Steuer- und Papierkram dankend ab. Ich glaube, mein Steuerberater hat damals für die steuerliche Rundumbetreuung meiner Camgirltätigkeit nur einen Bruchteil dessen berechnet, was ich im Monat verdient habe. Die Kosten für einen Steuerberater halten sich somit in Grenzen.

Wenn Du Dich nicht gerade dumm anstellst, hast Du die Ausgaben für den Steuerberater innerhalb von 1-2 Stunden mit der Cam oder Deinem Chat wieder verdient. Es lohnt sich auf jeden Fall, einen Fachmann an seiner Seite zu haben. Er kümmert sich nicht nur um Deinen Papierkram, sondern kann Dir auch den ein oder anderen Tipp geben, wie Du Steuern sparen kannst. Und das ist oft Gold wert!

CAPSIVERA - Steuer- und Unternehmensberatung für Camgirls und Influencer

Capsivera ist eine deutschlandweit tätige Steuerberatung, die unter anderem Ihren Schwerpunkt auf die steuerliche Beratung von Influencern und auch Webcamgirls gelegt hat.

Die Kanzlei wurdeim Jahr 2005 gegründet und findet sich seit dem Jahr 2013 unter dem Namen Campsivera.

Wenn Du auf der Suche bist, nach einem kompetenten Steuerberater, der keinerleit Berührungsängste hinsichtlich Deines Jobs als Camgirl hat und sich in diesem Bereich bestens auskennt, so bist Du hier genau richtig!

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